Dein Urlaub nebenan

WILLKOMMEN AM DÜLMENER SEE

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienparks Dülmener See

 

Abschluss des Vertrages

Die Vertragsbedingungen und angegebenen Preise gelten für Buchungen für das laufende Geschäftsjahr vom

01.01. bis zum 31.12. bzw. bis zur Herausgabe neuer Preise bzw. Vertragsbedingungen. Die Preise können zudem nachfragebedingt angepasst werden. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 7 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme des neuen Angebotes erklären. Es kommt kein Pauschalreisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. Die Änderung des gebuchten Stellplatzes behalten wir uns vor.

 

Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen

Mietunterkünfte, Wohnwagen- oder Zeltplätze:

Bis zu vierzehn Tage vor Anreise können beide Parteien, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Wurde uns dies fristgerecht mitgeteilt, entstehen für Sie keine Kosten. Sollte vorab eine Zahlung seitens des Mieters getätigt worden sein, wird diese rückerstattet. Für eine spätere Stornierung berechnen wir eine Stornogebühr i.H.v. 60% des gebuchten Aufenthalts. Bei einer Stornierung am Anreisetag wird die volle Höhe der Buchungskosten fällig.

 

 

Bedingungen Mietobjekte

Die Belegung kann entsprechend der genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten am Strand (Strandlodges, Radlerhütten) grundsätzlich nicht gestattet. In den Safarizelten, Tiny-Häusern, großen und kleinen Waldlodges sind Hunde nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.

Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft  mittels der Ihnen ausgehändigten Inventarliste und melden Sie eventuelle Mängel unserem Servicepersonal oder der Rezeption noch am gleichen Tag. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt das Mietobjekt als mängelfrei übernommen. Sollten nach Abreise nicht gemeldete Mängel festgestellt werden, kann Ihnen die Behebung dieser Mängel in Rechnung gestellt werden. Wir möchten Sie optimal betreuen – dazu benötigen wir Ihre Mithilfe. Sollten während Ihres Aufenthaltes Mängel auftreten, so sind Sie verpflichtet, auch diese unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Das Aufstellen von Zelten und Pavillons ist neben den Mietobjekten nur nach Absprache gestattet und wird gem. Preisliste berechnet. Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sofern dies nicht erfolgt, ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung, zusätzlich zu den angegebenen Endreinigungskosten, nach zusätzlichem Aufwand berechtigt. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption und muss spätestens am Abreisetag um 11:00 Uhr erfolgt sein. Die Geschirrkiste ist in gereinigtem und vollständigem Zustand ebenfalls an der Rezeption abzugeben.

 

Anreise und Abfahrt

Der/das gebuchte Stellplatz/Objekt steht am Ankunftstag ab 15 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis spätestens 11.00 Uhr übergeben werden. Der Platz/das Mietobjekt ist bei Anreise abzurechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Stellplatz bzw. das Objekt ab 15:00 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt. Sollte das gebuchte Mietobjekt/der Standplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 16:00 Uhr ein.

 

Besuch

Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher und Besucherinnen der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Diese zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale und erhalten einen Parkplatzausweis. Ausgenommen hiervon sind Besucher, die den Platz nur zum Zwecke eines Restaurantbesuches betreten.

Cannabiskonsum

Der Konsum, Anbau und Verkauf/Weitergabe von Cannabis ist auf unserem gesamten Ferienparkgelände untersagt. Verstöße haben einen sofortigen Parkverweis zufolge.

 

Wichtige Hinweise bei Nutzung von Flüssigggas

Das Befahren des Ferienparks darf nur mit gültiger Gasprüfung nach G607 erfolgen. Bei Anreise ist den Mitarbeitern des Ferienparks unaufgefordert ein gültiges Prüfzertifikat vorzulegen. Die Platzleitung behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen der Gültigkeit des Prüfzertifikates durchzuführen. Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung können mit sofortiger Wirkung des Geländes verwiesen werden. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet. Bei Abreise ist die Gasflasche vom System zu trennen und das Flaschenventil mit einer Schutzkappe zu verschließen, falls die Gasanlage nicht über einen automatischen Crashsensor verfügt. Fahrzeuge ohne Crashsensor dürfen nur mit geschlossener Gasflasche am Straßenverkehr teilnehmen. 

 

 

 

Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters

Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, Platzordnung oder den Hygieneplan, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, B. zum Alter und der Person des Kunden, erfolgen;
  • Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar bzw. den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besucher durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.

Platzordnung

die Platzordnung gilt für Tourismus- und Dauercamper

Mit Buchung des Platzes/Mietobjektes akzeptiert der Mieter die Platzordnung als Bestandteil des Vertrages und ist zu deren Einhaltung verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Platzordnung ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages ohne Erstattung von (Teil)Kosten berechtigt.

Die Parkordnung nebst Gestaltungsbestimmungen ist die Ergänzung zu dem mit jedem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag. Hierin sind alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Ferienpark erforderlich sind sowie dem Schutz von Natur und Umwelt der angegliederten Naturschutzgebiete dienen sollen, enthalten.

 

1 Bezeichnung

Zur klaren Verständigung haben wir in diesen Unterlagen alle Pächter und Mieter als Mieter bezeichnet und die nur kurzfristig anwesenden Personen Besucher genannt.

2 Zutritt

Zutritt zum Ferien- und Mobilheimpark ist nur nach Anmeldung gestattet.

3 Besucher

Weitere Besucher haben ein Eintrittsgeld zu zahlen. Die Höhe des Eintrittsgeldes wird in der Preisliste und auf unserer Internetseite bekannt gegeben. Diese Besucher haben nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption Zutritt zum Ferienpark. Die Mitarbeiter des Ferienparks sind berechtigt, den Personalausweis der Parkbesucher in Augenschein zu nehmen.

Der Ferienpark Dülmener See ist kein öffentliches Strandbad. Zutritt zum Strandbad ist nur Mietern einer Dauerparzelle erlaubt, oder Feriengästen, die einen Zeltplatz, Stellplatz oder Mietobjekt gemietet haben. Desweiteren dürfen, nach vorheriger Anmeldung, Gäste das Strandbad nutzen, die ein Stand-Up Paddle Board bei unserem Anbieter gemietet haben oder einen entsprechenden Paddle-Kurs oder ein anderes Angebot (Yoga) dort gebucht haben. Diese Gäste haben zusätzlich zu der Kursgebühr/Leihgebühr eine Eintrittspauschale in Höhe von 4 EUR pro Person und Tag zu zahlen. Die Platzleitung ist berechtigt, auch bei bereits gebuchten Kursen/geliehenen Boards, diesen Gästen den Zutritt zu verweigern, wenn gegen Bestimmungen der Platzordnung bzw die allgemeinen Regeln im Ferienpark verstoßen wird oder wenn ein anderer Grund dazu vorliegt. Eine gezahlte Miet- bzw Kursgebühr wird in diesem Fall  nicht erstattet.

4 Tierhaltung & Naturschutz

Zum Schutz der Natur und Umwelt am und im Ferienpark sind Betretungsverbote anliegender Naturschutzgebiete, Vorschriften und Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt zu beachten. Das Schwimmen im Schilfgürtel des Dülmener Sees ist untersagt. Hunde sind im gesamten Strandbereich, im Wasser und an den umliegenden Uferbereichen nicht erlaubt. Hundehalter müssen dafür Verständnis aufbringen, dass Hunde unserer Hausbesitzer, Mieter und deren Besucher nicht frei herumlaufen dürfen, sondern stets an der Leine zu halten sind. Aus hygienischen Gründen sind Hunde außerhalb des Parks auszuführen, wobei der Auslauf keinesfalls Naturschutzgebiete berühren darf. Hausbesitzer und Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere das angemietete Pachtgrundstück/Stellplatz/Mietobjekt nicht selbstständig verlassen können und andere Menschen nicht stören. Tiere dürfen nicht mit in die Sanitärgebäude genommen werden. Hausbesitzer/Mieter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere das Erholungsgebiet nicht verunreinigen und von Enten sowie sonstigen heimischen Tieren ferngehalten werden.

5 Abfallentsorgung

Der Hausbesitzer/Mieter verpflichtet sich, sämtliche anfallenden Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfall- und Müllsortierbehälter (Müllsäcke, Mülltonnen, Papierkörbe) zu werfen sind und übernimmt die Sorge dafür, dass diese Abfälle nicht in die Kanalisation und Bäche gelangen. Er führt die Müllsortierung entsprechend den Vorgaben der Leitung des Freizeitparkes aus.

6 Anweisungen

Zur Sicherung eines reibungslosen Parkverlaufs sind die Anweisungen der Verwaltung bzw. deren Bevollmächtigten unbedingt zu befolgen.

7 Ruhezeiten

Um allen Gästen eine erholsame Nachtruhe zu ermöglichen, beginnt diese täglich um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr des anderen Morgens. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr dürfen keine Fahrzeuge innerhalb des Ferienparks fahren. Die Mittagsruhe währt an allen Tagen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit ist die Schranke geschlossen. Ausfahrt ist jederzeit, insbesondere in Notfällen, möglich. An Sonn- und Feiertagen gilt eine absolute Einhaltung der Arbeitsruhe. Es dürfen keinerlei laute und lärmintensive Tätigkeiten durchgeführt werden. Automontage und Autowäsche sind innerhalb des Ferienparkes absolut verboten. Rasenmähen ist nur bis 19:00 Uhr erlaubt.

8 Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge ist im Ferienpark bei An- und Abfahrten und nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen, Schritttempo vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Einstellplätzen abzustellen. Die Besucher stellen ihre Fahrzeuge auf dem Besucherparkplatz vor der Eingangsschranke ab. Das Haupttor wird grundsätzlich von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr geschlossen. Gäste, die den Ferienpark nach 22.00 Uhr zu verlassen beabsichtigen, werden gebeten, zwecks Respektierung der Nachtruhe, ihr Fahrzeug vor 22.00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Haupttor abzustellen.

9 Fahrzeugkennzeichnung

Die Hausbesitzer machen ihre Fahrzeuge für die Verwaltung, für das Aufsichtspersonal und die anderen Hausbesitzer dadurch kenntlich, dass jeder Hausbesitzer eine Plakette an der linken Seite der Windschutzscheibe seines Wagens abbringen. Die Plakette unterliegt in bestimmten Zeitabständen einer Änderung. Plaketten sind bei der Verwaltung erhältlich.

10 Gerätenutzung

Um Ruhe im Ferienpark zu erhalten, sind zu jeder Zeit Fernseh- und Musikgeräte so einzustellen, dass die anderen Gäste unter keinen Umständen gestört werden. 

11 Parzellenausstattung

Im Ferienpark ist eine standortgebundene Begrünung, entsprechend dem Landschaftscharakter verbindlich. Es ist somit dem Hausbesitzer nur eine Bepflanzung mit standortgebundenen Hölzern, Sträuchern und Blumen erlaubt und es ist hierzu ausschließlich bodenbeständiges Material zu verwenden. Sämtlichen allgemeinen Grünflächen, auch die Randbereiche der Parzellen erhalten Pflanzungsauflagen. Im Übrigen sind die Festsetzung des rechtsgültigen amtlichen Bebauungsplanes für jeden Hausbesitzer verbindlich. Die äußere Gestaltung des Grundstückes richtet sich hiernach und ist entsprechend mit der Verwaltung abzustimmen. Der Mobilhaussockel ist nach Richtlinien der Verwaltung zu erstellen. Die Zäune, die nach vorne hin das Grundstück abgrenzen, dürfen eine Höhe von max. 1 m nicht überschreiten und sind hinter der Hecke anzubringen. Die Hecken,

die das Grundstück nach vorne abgrenzen, dürfen eine Höhe von max. 1,20 m nicht überschreiten. Holzzäune sind nicht erlaubt. Sichtschutz ist nur in Fassadenfarbe gestattet. Gerätehäuser aus Kunststoff oder Metall sind max. in einer Größe von 4 m2 gestattet, Holzgerätehäuser und Schuppen dürfen aus brandschutztechnischen Gründen nicht aufgestellt werden.

12 Laufende Pflege, Anbauten

Es ist für jeden Hausbesitzer selbstverständlich, dass er sein Haus sowie die Anlagen in einwandfreien Zustand erhält. Sollte dieser Zustand entgegen den Erwartungen vernachlässigt werden, so ist die Verwaltung berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung an den Hausbesitzer selbst für die Beseitigung der Beanstandung zu sorgen. Die hierdurch entstandenen Kosten hat der Hausbesitzer zu tragen. Anbauten jeglicher Art an Wohnwagen oder Mobilheime sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Verwaltung erlaubt.

13 Müllabfuhr, Sperrmüll

Die Müllabfuhr erfolgt nach Bedarf unter der Vorgabe ordnungsgemäßer Müllsortierung. Der Hausbesitzer verpflichtet sich, Hausmüll und Grünschnitt grundsätzlich unter der Vorgabe ordnungsgemäßer Müllsortierung an den entsprechenden Müllstellen zu entsorgen und übernimmt die Sorge dafür, dass diese Abfälle nicht in die Kanalisation und Seen gelangen. Sperrmüll jeder Art (beispielsweise Zeltstangen, Schlauchboote, Teppiche, Möbel, Matratzen, Grills, Pavillons, Elektrogeräte und insbesondere Kühlschränke, Holz, Bauschutt, Surfbretter, usw.) ist ausnahmslos nicht auf dem Gelände des Ferienparks zu entsorgen.

14 Nutzung der Anlagen

Die allgemeinen Anlagen im Ferienpark können von den Mietern genutzt werden. Die Anlagen sind entsprechend gekennzeichnet. Jeder Benutzer dieser Anlagen soll darauf bedacht sein, dass die Anlagen pfleglich und schonend behandelt werden müssen und auch der Aufsichtspflicht der Hausbesitzer und Mieter unterliegt.

15 Masten

Masten und Fahnenstangen dürfen im Ferienpark nur mit Zustimmung der Verwaltung angebracht werden.

16 Offenes Feuer

Offene Feuerstellen/Feuerschalen und ähnliches sind wegen der damit verbundenen großen Brandgefahr sowie wegen der Waldbrandgefahr strengstens untersagt. 

17 Waffen

Das Einbringen von Waffen sowie der Gebrauch derselben sowie Schießgeräte aller Art sind innerhalb des Ferienparkes nicht gestattet. Auch Schießübungen mit Luftgewehren, Armbrüsten und Bogen sind untersagt.

18 Handel

Der Verkauf von Handel und Waren jeglicher Art sowie der Verkauf von Wohnwagen und Mobilheimen durch den Heimbesitzer bzw. Besucher ist im gesamten Ferienpark nicht erlaubt.

19 Hausrecht

Die Verwaltung bzw. deren Bevollmächtigten sind in Ausübung ihres Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese aus dem Ferienpark zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und im Interesse der Hausbesitzer erforderlich erscheint. Die Hausbesitzer andererseits unterstützen die Verwaltung bzw. deren Beauftragte bei der Wahrung dieses Hausrechtes.

20 Einhaltung der Platzordnung

Um ein harmonisches und erholsames Zusammenleben innerhalb des Freizeitparkes zu ermöglichen, ist die Einhaltung der Platzordnung unbedingt erforderlich. Wer hingegen gegen die Platzordnung verstößt, hat mit der Ausweisung aus dem Park zu rechnen.

21 Boote

Tretboote müssen ein Schild mit Namen des Besitzers tragen und sind stets in einwandfreiem Zustand zu halten. Sie dürfen nur an genehmigten Stegen lagern. Die Ufer und Böschungen müssen unbedingt von Booten freigehalten werden. Kleinere Falt- und Ruderboote sowie Surfbretter müssen auf dem Platz gelagert werden. Motorboote, auch mit Elektromotor, dürfen den Dülmener See nicht befahren.

22 Nutzung des Sees

Den Pächtern/Mietern ist es erlaubt, den Dülmener See zum Schwimmen, Segeln, Surfen und für Wassersport zu nutzen. Es darf nur das Ufer im Bereich des Strandes des Campingplatzes genutzt werden. Das Nutzen und Betreten der seitlichen Ufer sowie des angrenzenden Naturschutzgebietes ist streng untersagt. Fischerei und Jagd sind auf dem Gelände des Dülmener Sees und im Gewässer ebenfalls untersagt.

23 Post

Für Hausbesitzer, die keinen Briefkasten haben, wird von der Verwaltung keine Post angenommen. Pakete werden grundsätzlich nicht angenommen. Die Parkleitung übernimmt keinerlei Haftung für falsch oder nicht zugestellte Post und Pakete.

24 Inkrafttreten

Diese Platzordnung tritt mit Unterschrift des Pachtvertrages in Kraft und hat Gültigkeit bis auf Widerruf. Die Verwaltung ist berechtigt, Ergänzungen oder Änderungen der Parkordnung und der Gestaltungsbestimmung vorzunehmen.

25 Beendigung des Pachtvertrages

Bei Beendigung des Pachtvertrages ist das Mobilheim / der Wohnwagen von der Parzelle zu entfernen (sofern kein Vermittlungs- und Kommissionsvertrag zwischen Pächter und Verpächter geschlossen wurde) und die Parzelle ist besenrein zu hinterlassen. Sämtliche Aufgrund Anbauten, Gerätehäuser und ähnliches sind zu entfernen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

26 Sonstiges

Der Pächter verpflichtet sich, für den im Ferienpark aufgestellten Wohnwagen/Mobilheim eine ausreichende Campingversicherung abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Wohnungswechsel sind dem Vermieter umgehend bekannt zu geben.

 

 

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Bildnachweis

Video auf Startseite aufgenommen von Dietmar Hülsmann exklusiv für Ferienpark Dülmener See (editiert durch Colin Orel)
Abbildungen von Lodges, Fam. Fischer
Lüdinghauser Tor, Colin Orel (Mynetworx GmbH & Co. KG) 
Marktplatz Haltern am See, Michel Verbeek (Wikipedia)
Wildpferde im Merfelder Bruch, Dietmar Rabich (Wikimedia)
Römerlager Haltern, S. Brentführer (Homepage LWL)
düb - Freizeitbad Dülmen, Radio Kiepenkerl (von Homepage)
Ketteler Hof , Fam. Schulze Robert (von Homepage)
Joy'n Us, Carsten Schwede (Greenmamba-Studios)
CINEMADülmen, CINEPROG KG (von Homepage)
Vitalitätszentrum - Die Sauna Insel, Sauna Insel (von Homepage)
Allwetterzoo Münster, Allwetterzoo (von Homepage)
Reiten auf dem Reiterhof, Reiterhof L. Wessendorf (von Homepage)
Abbildung von Mobilheimen "Ocala", Arcabo (von Homepage)

Familie Fischer privat

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